Oberbayern mitgestalten

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben der ambulanten und stationären Patienten­versorgung die „dritte Säule“ und damit ein tragendes Element des Gesundheits­wesens in Bayern. Gesundheits­schutz, Prävention und Gesundheits­förderung gehören zu seinen wichtigsten Aufgaben. Ärztinnen und Ärzte an den Gesundheits­ämtern der jeweiligen Landrats­ämter tragen mit ihrem verantwortungs­vollen Einsatz entscheidend zum Schutz und zur Verbesserung der Gesund­heit der Bevölkerung bei.

Die Regierung von Oberbayern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt die

Leitung der Gesundheitsverwaltung am Landratsamt Berchtesgadener Land

Ihre neuen Aufgaben:

  • Fachliche und personelle Leitung, Koordination und fachliche Super­vision aller Aufgaben­bereiche des Gesundheits­amtes und von dessen multi­professionellem Team aus Ärztinnen und Ärzten, Sozial­pädagoginnen und -pädagogen, Hygiene­kontrolleurinnen und -kontrolleuren, Fach­kräften für Sozial­medizin sowie Verwaltungs­personal
  • Das Aufgabengebiet des Gesundheitsamtes umfasst u. a. folgende Bereiche:
    • Sozialmedizin und ärztliche Begut­achtungen (bspw. Einstellungs- oder Dienst­fähigkeits­unter­suchungen)
    • Kinder- und Jugendmedizin, einschließlich schul­ärztlicher Tätig­keiten (insbesondere schul­ärztliche Unter­suchungen im Rahmen der Schuleingangs­untersuchungen)
    • Hygieneberatung und -aufsicht (ein­schließlich Begehungen) in medizinischen und pflegerischen Gemeinschafts­einrichtungen (bspw. Kindertages­stätten und Schulen) und sonstigen Ein­richtungen
    • Infektionsschutz inklusive Tuberkulose­fürsorge (insbesondere Eindämmung und Verhinderung der Ausbreitung von Infektions­krankheiten)
    • Trinkwasser- und Badewasser­hygiene (ein­schließlich Begehungen von Anlagen und Bear­beitung von Störungs­fällen)
    • (Umwelt-)Epidemiologie und Gesundheits­bericht­erstattung
    • Umweltmedizinische Frage­stellungen ein­schließlich Alt­lasten bzw. Boden­verun­reinigungen und Innenraum­hygiene
    • Impfberatungen (einschließlich Reise­impfungen)
    • Verwaltungsseitiger Vollzug von Impf­pflichten (bspw. Masernschutz­gesetz)
    • Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen von Public Health
    • Mitwirkung in Gremien mit dem Schwerpunkt öffent­liche Gesund­heit (bspw. Gesundheits­regionenplus)
    • Psychosoziale Beratung psychisch Kranker und sucht­kranker Menschen sowie deren Angehöriger
    • Fachliche Beratung und Mitwirkung im Rahmen der Fach­stellen für Pflege- und Behinderten­einrichtungen – Qualitäts­entwicklung und Aufsicht (FQA)
    • Mitwirkung bei Projekten zur Sexual­aufklärung und Sexual­pädagogik
    • Überwachung des medizinischen Betäubungs­mittel­verkehrs (insbe­sondere in medizinischen und pflegerischen Ein­richtungen und Apotheken)
    • Berufsaufsicht (Einhaltung der Befugnisse und sonstiger öffent­lich-recht­licher Berufs­pflichten) über Angehörige der akademischen Heil­berufe und der sonstigen gesetzlich geregelten nichtärzt­lichen Heil­berufe
    • Gesundheitsfolgeabschätzung im Rahmen umwelt­medizinischer Frage­stellungen inklusive klima­bedingter Gesundheits­risiken

Dabei wirken Sie eng bei der Politikberatung auf der Ebene des Land­kreises mit.

Folgende Qualifikationen setzen wir voraus:

  • Abgeschlossenes Studium der Human­medizin und Approbation als Ärztin / Arzt (m/w/d)
  • Abgeschlossene Facharztqualifikation für das Öffent­liche Gesundheits­wesen oder Bereit­schaft, die Weiter­bildung zum nächst­möglichen Zeit­punkt zu absolvieren
  • Promotion ist wünschenswert, aber keine Einstellungs­voraus­setzung
  • Idealerweise Berufserfahrung im Öffent­lichen Gesundheits­dienst, Personal­führungs- und Sozial­kompetenz sowie Führungs­erfahrung
  • Hohe Flexibilität und gute Belast­barkeit
  • Bereitschaft zum Dienst an Wochen­enden oder Feier­tagen im Bedarfs­fall

Wir bieten:

  • Die Tätigkeit erfolgt, soweit die Voraus­setzungen vorliegen, im Beamten­verhältnis oder in einem unbe­fristeten Arbeits­verhältnis mit allen Leistungen gemäß dem Tarif­vertrag für den öffent­lichen Dienst der Länder (TV-L); nähere Informationen finden Sie z. B. unter www.oeffentlicher-dienst.info
  • Die Funktion der Leitung der Gesundheits­verwaltung ist für Beamtinnen / Beamte (m/w/d) entwicklungs­fähig bis zur Besoldungs­gruppe A 15 BayBesG mit Amts­zulage
  • Für Tarifbeschäftigte mit abgeschlossener Weiter­bildung zur Fach­ärztin / zum Fach­arzt (m/w/d) für das Öffent­liche Gesundheits­wesen richtet sich die Vergütung nach Entgelt­gruppe 15 TV-L zuzüglich einer außer­tariflichen Zulage in Höhe von 200 Euro monat­lich; bis zum Vorliegen dieser Facharzt­anerkennung und der endgültigen Über­tragung der Funktion erfolgt die Ein­gruppierung in Entgelt­gruppe 14 TV-L mit Gewährung von Zulagen in Höhe des Unterschieds­betrags zu Entgelt­gruppe 15 TV-L und von 100 Euro monatlich
  • Die Übernahme in ein Beamten­verhältnis kann in Aussicht gestellt werden, sofern die beamten­rechtlichen Voraus­setzungen erfüllt sind
  • Die Gewährung von Trennungsgeld nach dem BayTGV sowie Umzugskosten­vergütung nach dem BayUKG kann in Betracht kommen, wenn ein Umzug aus Anlass der Versetzung bzw. Einstellung erfolgt
  • Außerdem genießen Sie weitere Vorteile des öffent­lichen Dienstes, wie z. B. eine Jahres­sonder­zahlung und vermögens­wirksame Leistungen, eine betrieb­liche Alters­vorsorge für Beschäftigte bzw. ggf. spätere beitrags­freie Beamten­versorgung (inklusive Frei­stellung von der Beitrags­pflicht des ärzt­lichen Versorgungs­werkes) während des Beamten­verhält­nisses sowie flexible Arbeitszeit­modelle (Gleitzeit und Home­office)
  • Ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet in einem freund­lichen Arbeits­klima
  • Es werden Sonn- und Feiertagszuschläge gewährt

Die Vollzeitstelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Job­sharing die ganztägige Wahr­nehmung der Aufgabe gesichert ist.