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- STADTGEMEINDE NEUMARKT
AM WALLERSEE
Bezirk Salzburg - Umgebung
Hauptstr. 30, 5202 Neumarkt a . W .
Tel.: 06216/52 12
Fax 06216/52 12-39
stadt@neumarkt.at
www.neumarkt.at
- STADTGEMEINDE NEUMARKT
Die Stadtgemeinde Neumarkt sucht zum ehestmöglichen Dienstantritt zur Verstärkung unseres Teams im Stadtamt
einen Mitarbeiter im Meldeamt (m/w/d)
für 30 Wochenstunden
Wir erwarten:
- den Abschluss einer mittleren oder höheren Schule oder einer Lehre zur Bürokauffrau/Bürokaufmann oder VerwaltungsassistentIn
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- sehr gute EDV-Anwenderkenntnisse
- Freude am Umgang mit BürgerInnen (persönlich/telefonisch)
- organisierte, strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
- sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
- hohe Belastbarkeit und Flexibilität
- Fähigkeit zur selbstständigen Erledigung von Bürgeranfragen
- Bereitschaft zu Mehrleistungen
- Bereitschaft zur Ausbildung zum Standesbeamten
- Motivation zur ständigen Aus-, Fort- und Weiterbildung
- bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst
Aufgabenbereich:
- sämtliche anfallenden Tätigkeiten des Meldeamtes (An-/Abmeldungen, statistische Erhebungen, Strafregister, Gästeblätter, …)
- Organisation und Durchführung aller Wahlen, Volksbegehren, Bürgerbefragungen,…
- Schriftführung bei Sitzungen
- Vertretung vom Standesamt (Trauungen sowie Aufgaben Standesamt)
- Vertretung der Bürgerinformation
- selbstständiges Bearbeiten weiterer Sachbereiche, Schriftverkehr,
Stellenbeschreibung:
- Beschäftigung mit 30 Wochenstunden (75 % des Beschäftigungsausmaßes)
- unbefristeter Dienstvertrag
- 3 Monate Probezeit
- Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Salzburger Gemeinde- Vertragsbedienstetengesetzes 2001 in der Entlohnungsgruppe d/c I-IV und hängt von den anrechenbaren Vordienstzeiten ab. Das Einstiegsgehalt für Berufseinsteiger beträgt bei einer Vollzeitbeschäftigung (40 Wochenstunden) mindestens € 2.091,44 brutto.
- Dienstbeginn: sobald als möglich
Die Auswahl der Bewerber(innen) erfolgt unter Bedachtnahme des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes, LGBL Nr 31/2006 idgF. Im Sinne des Frauenförderungsgebotes wird die Bewerbung von Frauen besonders begrüßt. Wir freuen uns über Ihre schriftliche Bewerbung unter Anschluss eines Bewerbungsschreibens, Lebenslaufes (mit einer ausführlichen Darstellung des beruflichen Werdeganges seit Beendigung der allgemeinen Schulpflicht), einen Ausbildungsnachweis und Praxisnachweisen. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Originale bei.
Übermitteln Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 30.06.2020 an das Stadtamt, Hauptstraße 30, 5202 Neumarkt oder an auch gerne per Mail an, stadt@neumarkt.at.
Der Bürgermeister: Dipl.-Ing Adolf Rieger

