Ausschreibung der Funktion

Rektor*in (w/m/d)

der Universität für Bodenkultur Wien für die Funktionsperiode 01.02.2022 bis 31.01.2026

An der Universität für Bodenkultur Wien ist ab 1. Februar 2022 die Funktion Rektor*in (w/m/d) gemäß dem Universitätsgesetz 2002 idgF sowie der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Rektorats idgF zu besetzen. Die Funktionsperiode beträgt vier Jahre. Die Wiederwahl ist zulässig. Die Funktion Rektor*in (w/m/d) ist im Rahmen eines zeitlich befristeten Dienstvertrags zur Universität für Bodenkultur Wien auszuüben. Die Ausübung der Funktion basiert auf einer Zielvereinbarung sowie einem Arbeitsvertrag, beides ist mit dem Universitätsrat abzuschließen.

Die Universität für Bodenkultur Wien, die Alma Mater Viridis, wurde 1872 gegründet und ist heute mit rund 11.000 Studierenden und über 2.800 Mitarbeiter*innen eine der führenden Life Science-Universitäten Europas sowie die Nachhaltigkeitsuniversität Österreichs. Aufgabe der BOKU ist es, durch die Vielfalt ihrer Fachgebiete zur Sicherung von Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen beizutragen. Durch die Verbindung von Naturwissenschaften, Ingenieur-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften mehrt sie das Wissen für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen.

Die Aufgaben in der Funktion als Rektor*in (w/m/d) ergeben sich primär aus § 23 Abs. 1 Universitätsgesetz idgF.

Notwendige Qualifikationen gemäß § 23 Abs. 2, 2. Satz Universitätsgesetz idgF: Zusätzliche erwünschte Qualifikationen:

Bewerbungen in deutscher oder englischer Sprache für die ausgeschriebene Funktion sollen ausführliche Unterlagen zu den oben genannten Voraussetzungen enthalten. Der*die Bewerber*in wird gebeten, die Vorstellungen über die Prinzipien der Amtsführung, insbesondere zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und zur Weiterentwicklung der Universität für Bodenkultur Wien auf nationaler und internationaler Ebene, in schriftlicher Form darzulegen (siehe Entwicklungsplan: https://www.boku.ac.at/universitaetsleitung/rektorat/informationen-des-rektorats/).

Weiters wird von dem*der Bewerber*in erwartet, dass er*sie bereit ist, die Vorstellungen zur Leitung und Weiterentwicklung der Universität für Bodenkultur Wien im Rahmen eines Hearings vorzutragen.

Die Universität für Bodenkultur Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Menschen mit Behinderung und entsprechenden Qualifikationen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Bewerbungen sind per Post oder elektronisch an den Vorsitzenden des Universitätsrats, Herrn Dr. Kurt Weinberger, Büro des Universitätsrats, Universität für Bodenkultur Wien, Gregor-Mendel-Straße 33, 1180 Wien oder unirat@boku.ac.at zu richten und müssen bis spätestens 10. Mai 2021 (Datum des Poststempels) einlangen. Mit der Abgabe der Bewerbung wird gleichzeitig der Mitwirkung einer Personalberatung im Rahmen des Auswahlverfahrens zugestimmt.

Der Vorsitzende des Universitätsrats:
Dr. Kurt Weinberger